Jeder macht mal einen Fehler. Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst haften persönlich für Schäden, die sie verursachen. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Dich vor finanziellen Schäden. Wenn etwas passiert, schützt dich deine Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Konsequenzen deiner speziellen Berufshaftpflicht.
Als unabhängige Experten für den öffentlichen Dienst kannst du hier deinen maßgeschneiderten Schutz der Versicherungen finden und günstige Angebote vergleichen. Die Beihilfe-Experten zeigen die einige Schaden-Beispiele und erklären dir in unserem Ratgeber worauf Du beim Abschluss achten solltest.
Wir führen dich aus dem Tarifdschungel und finden deine neue Haftpflichtversicherung für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst.
Die Berufshaftpflicht, also eine Diensthaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, ist wichtig. Als Baustein zu deiner Privathaftplichtversicherung kostet die meist weniger als 1 EUR extra am Tag. Denn Beschäftigte im Öffentlichen Dienst müssen im Dienst/Beruf für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einstehen, die sie durch ihre dienstliche/berufliche Tätigkeit dem Dienstherrn/Arbeitgeber oder anderen zufügen.
Im deutschen Grundgesetz steht zwar, dass zunächst Dein Dienstherr bei einer Verletzung der Amtspflicht verantwortlich haftet. Allerdings kann der Dienstherr den Beamten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die entstandenen Schäden Dritter in Regress nehmen.
Das bedeutet also, das er Dich für den bezahlten Schaden haftbar machen kann. Gleiches gilt für Angestellte, die nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TvöD) bezahlt werden.
Generell müssen Arbeitnehmer für leichte Fahrlässigkeiten nicht haften. Alltägliche Unachtsamkeiten, z. B. wenn du versehentlich mal deine Kaffetasse fallen lässt. Bei mittlerer oder auch normaler Fahrlässigkeit wird die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, z. B. wenn ein Polizist abgelenkt ist und der Ladendieb entwischt.
Grobe Fahrlässigkeit setzt das Verletzen der erforderlcihen Sorgfalt also ein schweres Fehlverhalten voraus. Mit Vorsatz handelt beispielsweise ein Lehrer, der aus Ärger über einen Schüler dessen Handy absichtlich beschädigt.
Die Diensthaftpflicht greift bei Regressansprüchen deines Dienstherrn und schützt Dich vor Schadensersatzforderungen. Bei vorsätzlichen Taten besteht allerdings kein Versicherungsschutz.
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Die Diensthaftpflicht ist mehr als sinnvoll – und dringend angeraten – das zeigen die folgenden Beispiel-Fälle:
als Lehrer: Ein Schüler verletzt sich im Chemieunterricht, weil Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
als Polizist: Ein unbeteiligter Passant wird durch den Einsatz Ihrer Dienstwaffe verletzt.
als Finanzbeamter: Sie haben bei der Prüfung einer Steuererklärung Fehler gemacht – und der steuerpflichtige Bürger erleidet dadurch finanzielle Einbußen.
bei sonstigen Verluste und Schäden: z. B. wenn Sie Zentral-Schlüssel verlieren, Ausrüstung oder Dienstkleidung unbrauchbar machen oder Schäden mit dem Dienst-Kfz passieren.
Als Lehrer hast Du die Aufsichtspflicht für deine Schüler - bei Wandertagen oder Ausflügen, im Sportunterricht oder auf Klassenfahrt. Wenn etwas passiert, schützt dich deine Diensthaftpflichtversicherung vor den finanziellen Konsequenzen deiner speziellen Haftung. Sollte ein Schulschlüssel verloren gehen oder gar gestohlen werden, und der Schulträger muss einzelne Schlösser, bei Verlust von Generalschlüsseln sogar das gesamte Schließsystem der Schule austauschen, entstehen hohe Kosten im bis zu fünfstelligen Bereich.
Dieses Schaden Risiko deckt der Baustein "Schlüsselverlustversicherung".
Erstinformation - Die Beihilfe Experten der FinanzSchneiderei sind immer für dich da.